Dass das Buchungsportal HRS seinen Hoteliers Best-Preis-Klauseln abfordert, sorgt nicht nur bei Hotelbetreibern für grimmige Gesichter, sondern auch bei konkurrierenden Vermittlungsplattformen. Eine solche hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt eine einstweilige Verfügung gegen HRS erwirkt.
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